Support und FAQ's
Kompetente Hilfestellung in allen Bereichen der Prävention
Ihre Frage taucht in unseren FAQ´s nicht auf?
Kein Problem. Nutzen Sie unser Kontaktformular als Hilfe. Unser Team wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Häufig gestellte Fragen
Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihre vorhandenen Qualifikationen dem aktuellen GKV-Leitfaden entsprechen. Dann ist die Nutzung der standardisierten Konzepte sehr einfach.
- Sie wählen den für Sie passenden Kurs (Präsens- oder Onlinevariante) und kontaktieren uns
- Sie erhalten von uns eine Einweisung in das jeweilige Konzept
- Wir geben Ihnen Hilfestellung bei dem Einleiten der Zertifizierung oder übernehmen den Vorgang für Sie
- Anschließen prüft die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) Ihren Antrag
Auf jeden Fall! Die Bevölkerung wird durch den aktuellen Wandel sehr für Gesundheit sensibilisiert. Nutzen Sie dieses Umdenken für Ihr Unternehmen und positionieren Sie sich im Präventionssektor mit erstklassigen Maßnahmen. Wir bieten Ihnen die geprüfte Maßnahmen für die Bereiche:
Präsenskurse für 390,00 €/nto. pro Konzept
Online Seminare für 790,00 €/nto. pro Konzept
Sie nutzen unsere Konzepte für 3 Jahre. In der Regel werden Präventionsmaßnahmen gegen eine Gebühr von 120,00 – 150,00 € angeboten. Ihre Investition in ein Konzept hat sich also schon nach 4-6 Teilnehmern refinanziert.
Natürlich!
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Unser Team wird mit Ihnen gemeinsam versuchen, eine Lösung finden.
Unsere Rechnungsstellung erfolgt in der Regel erst nach der Zertifizierung.
Selbstverständlich!
Wir lieben es kreativ zu denken und freuen uns über jede Anfrage. Sollte das von Ihnen gewünschte Thema noch nicht in unserem Portfolio gelistet sein, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und finden eine passende Lösung!
1. Zertifizierung nach Mindeststandards
Generelle Voraussetzung sind die seit dem 01.01.2021 geltenden Mindeststandards nach dem aktuellen GKV-Leitfaden. Die Mindeststandards gelten für die Handlungsfelder
- Bewegungsgewohnheiten
- Ernährung
- Stress- und Ressourcenmanagement
- Suchtmittelkonsum
Hierfür wird zunächst ein handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss benötigt. Innerhalb dieses Abschlusses müssen die im GKV-Leitfaden genannten Mindeststandards enthalten sein. Diese müssen durch ein Zeugnis o.ä. belegt werden.
2. Zertifizierung im Rahmen der Übergangsregelung
Um nach den alten Qualifikationskriterien geprüft/zertifiziert zu werden gibt der GKV neben den genannten Mindeststandards in seinem Schreiben “Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V, Stand 23.11.2020” folgende Möglichkeit zur Übergangsreglung:
“Im Rahmen der geltenden Übergangsregelung für staatlich anerkannte Berufs- und Studienabschlüsse können Kursanbietende, die ihre Qualifikation (Berufs- oder Studienabschluss bzw. nichtformale berufliche Qualifizierung) zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2024 abschließen, den Antrag auf Zertifizierung noch bis 31.12.2025 nach den bis 30.09.2020 geltenden Regelungen stellen. Grundlage hierfür ist der Leitfaden Prävention in der Fassung vom 01.10.2018. Dabei werden Zusatzqualifikationen und Programmeinweisungen gleichermaßen nach den bis zum 30.09.2020 geltenden Regelungen des Leitfadens Prävention geprüft.”
Sollten Sie Ihren Abschluss bzw. Ihre Qualifikation zwischen dem oben genannten Zeitraum abschließen, können Sie eine Prüfung nach den alten Kriterien beantragen. Gerne beraten wir Sie, welche Möglichkeit für Sie die bessere ist.
Ja, hier gibt es eine Sonderregelung fern ab der geltenden Mindeststandards.
Das Handlungsfeld “Bewegungsgewohnheiten” teilt sich in die folgenden Präventionsprinzipien auf:
- Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
- Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
Für das Handlungsfeld “Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität”
- Dauer der Ausbildung mindestens 1 Jahr
- Ausbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen werden
- Der Ausbildungserfolg muss über ein Zeugnis oder eine Urkunde nachgewiesen werden
Folgende Mindeststandards müssen durch die Ausbildung belegt werden:
- 1. Trainings- und Bewegungswissenschaften (≥ 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte)
- 2. Medizin (≥150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte)
- 3. Pädagogik / Psychologie (≥150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte)
- 4. Theorie und Praxis der Sportarten / Bewegungsfelder (≥150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte ausschließlich in Präsenz inkl. Lehrproben)
- 5. Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (≥30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
- 6. Frei wählbar aus den o.g. Inhalten 1-6 (120 Std. oder 4 ECTS-Punk)
- Dauer der Ausbildung mindestens 2 Jahr (Ausnahme: Maßnahmen zur Sturzprophylaxe: hier mindestens einjährige Dauer)
- Die Qualifizierung muss in einer Ausbildung stattfinden und darf nicht gestückelt werden
- Ausbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen werden
- Der Ausbildungserfolg muss über ein Zeugnis oder eine Urkunde nachgewiesen werden
Folgende Mindeststandards müssen durch die Ausbildung belegt werden:
- 1. Trainings- und Bewegungswissenschaften (≥ 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte)
- 2. Medizin (≥150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte)
- 3. Pädagogik / Psychologie (≥150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte)
- 4. Pathologie / Pathophysiologie (≥120 Stunden oder 4 ECTS-Punkte)
- 5. Theorie und Praxis der Sportarten / Bewegungsfelder (≥150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte ausschließlich in Präsenz inkl. Lehrproben)
- 6. Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (≥30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
- 7. Frei wählbar aus den o.g. Inhalten 1-6 (120 Std. oder 4 ECTS-Punk)
Ja, hier gibt es eine Sonderregelung fern ab der geltenden Mindeststandards.
Das Handlungsfeld “Stress- und Ressourcenmanagement” teilt sich in die folgenden Präventionsprinzipien auf:
- Förderung von Stressbewältigungskompetenzente
- Förderung von Entspannung
Für das Verfahren Hatha Yoga gilt:
- Dauer der Ausbildung mindestens 2 Jahr
- Die Qualifizierung muss in einer Ausbildung stattfinden und darf nicht gestückelt werden
- Ausbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen werden
- Der Ausbildungserfolg muss über ein Zeugnis oder eine Urkunde nachgewiesen werden
- Sind die Mindeststandards ausschließlich in einer nichtformalen beruflichen Qualifizierung mit Abschluss erworben worden, dann sind darüber hinaus mindestens 200 Std. Kursleitererfahrung nachzuweisen.
Folgende Mindeststandards müssen durch die Ausbildung belegt werden:
Fachwissenschaftliche Kompetenz
- 1. Pädagogik, Psychologie (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
- 2. Philosophie und Geschichte des Yoga (≥ 60 Stunden oder 2 ECTS-Punkte)
- 3. Naturwissenschaftlich-medizinische Grundlagen (≥ 60 Stunden oder 2 ECTS-Punkte)
- 4. Medizin (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
Fachpraktische Kompetenz
- 5. Yoga Praxis für Gesunde (≥ 180 Stunden oder 6 ECTS-Punkte ausschließlich in Präsenz)
- 6. Yoga Praxis und Krankheit (≥ 90 Stunden oder 3 ECTS-Punkte ausschließlich in Präsenz)
Fachübergreifende Kompetenz
- 7. Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
Für die Verfahren Tai Chi/Qi Gong gilt:
- Dauer der Ausbildung mindestens 2 Jahr
- Die Qualifizierung muss in einer Ausbildung stattfinden und darf nicht gestückelt werden
- Ausbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen werden
- Der Ausbildungserfolg muss über ein Zeugnis oder eine Urkunde nachgewiesen werden
- Sind die Mindeststandards ausschließlich in einer nichtformalen beruflichen Qualifizierung mit Abschluss erworben worden, dann sind darüber hinaus mindestens 200 Std. Kursleitererfahrung nachzuweisen.
Folgende Mindeststandards müssen durch die Ausbildung belegt werden:
Fachwissenschaftliche Kompetenz
- 1. Pädagogik, Psychologie (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
- 2. Philosophie und Geschichte des Tai Chi/Qi Gong (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
- 3. Naturwissenschaftlich-medizinische Grundlagen (≥ 60 Stunden oder 2 ECTS-Punkte)
- 4. Medizin (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
Fachpraktische Kompetenz
- 5. Tai Chi/Qi Gong Praxis für Gesunde (≥ 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte ausschließlich in Präsenz)
- 6. Tai Chi/Qi Gong Praxis und Krankheit (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt ausschließlich in Präsenz)
Fachübergreifende Kompetenz
- 7. Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)