Deine Zertifizierung nach § 20 SGB V
Kompetenzprüfung
Werde Kursleiter nach § 20 SGB V
Deine Zulassung bei der ZPP
Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, dass eine Kompetenzprüfung bei der ZPP häufig sehr undurchsichtig und aufwendig sein kann. Als Kursleitung fehlt häufig die Zeit, um sich mit den bürokratischen Prozessen auseinanderzusetzen.
Egal, in welchem Handlungsfeld Du Dich zertifizieren lassen möchtest. Wir unterstützen Dich dabei, Deinen Zertifizierungsprozess so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.
Werde mit unserer Hilfe Kursleiter nach § 20 SGB V und lasse Deine Kurse als zertifizierte Präventionskurse von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen.
Unabhängig davon, ob Du gerade startest oder ob Du bereits selbst versucht hast, die Zertifizierung zu erlangen.
Wir begleiten Dich bei Deiner Kompetenzprüfung.
Buche Dir jetzt Deinen Beratungstermin.
Schritt für Schritt zu Deiner
Kompetenzprüfung
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Schritt 1: Dein Beratungsgespräch
Wir schauen in einer individuellen Beratung, in welchem Handlungsfeld Du Dich zertifizieren lassen möchtest -
Schritt 2: Der Zertifizierungsprozess
Wir leiten den Zertifizierungsprozess für Dich ein und unterstützen Dich mit Weiterbildungen bei der Qualifizierung -
Schritt 3: Lebenslange Zertifizierung
Du erhältst auf Deine Kompetenzprüfung einen lebenslangen Bestandsschutz und musst keine Qualifikationen auffrischen
Qualifizierungen und Handlungsfelder
Welche Qualifikationen benötige ich?
Oft erhalten wir die Nachfrage, welche Qualifikationen gefordert werden, um Präventionskurse mit den Krankenkassen abzurechnen. An sich ist die Antwort recht leicht, denn es gibt nur drei Möglichkeiten:
- staatlich anerkannter Berufsabschluss
- staatlich anerkannter Studienabschluss
- nicht-formale berufliche Qualifizierung (mehr Infos)
Mit der jeweiligen Qualifikation musst Du die im GKV Leitfaden Prävention angegebenen Mindestkompetenzen in den fachwissenschaftlichen, fachpraktischen und fachübergreifenden Bereichen erfüllen. Wichtig zu wissen ist, dass nicht jede der drei Möglichkeiten für jedes Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip zutrifft.
Die folgende Auflistung gibt Dir einen Überblick zu den Voraussetzungen an Deine Qualifikation.
Im Handlungsfeld Bewegung benötigst Du folgende Qualifikationen, um Präventionskurse mit Bezuschussung der Krankenkasse anbieten zu können.
Präventionsprinzip 1 „Reduzierung von Bewegungsmangel“
- staatlich anerkannter, bewegungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss
- nicht-formale berufliche Qualifizierung (mehr Infos)
Präventionsprinzip 2 „Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken“
- staatlich anerkannter, bewegungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss
- nicht-formale berufliche Qualifizierung (mehr Infos)
Mit Deiner Qualifizierung musst Du die Mindestkompetenzen durch ein Modulhandbuch, ein Curriculum o.ä. nachweisen. Bei dem Einreichen von Modulhandbüchern wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) häufig ein Begleitschreiben der Ausbildungsinstitution gefordert, mit welchem die Zugehörigkeit der jeweiligen Version des Modulhandbuchs zum Studium bestätigt wird.
Im Handlungsfeld Ernährung benötigst Du folgende Qualifikationen, um Präventionskurse mit Bezuschussung der Krankenkasse anbieten zu können.
Präventionsprinzip 1 „Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung“
- staatlich anerkannter, ernährungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss
Präventionsprinzip 2 „Vermeidung und Reduzierung von Übergewicht“
- staatlich anerkannter, ernährungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss
Mit Deiner Qualifizierung musst Du die Mindestkompetenzen durch ein Modulhandbuch, ein Curriculum o.ä. nachweisen. Bei dem Einreichen von Modulhandbüchern wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) häufig ein Begleitschreiben der Ausbildungsinstitution gefordert, mit welchem die Zugehörigkeit der jeweiligen Version des Modulhandbuchs zum Studium bestätigt wird.
Im Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement benötigst Du folgende Qualifikationen, um Präventionskurse mit Bezuschussung der Krankenkasse anbieten zu können.
Präventionsprinzip 1 „Multimodales Stressmanagement“
- staatlich anerkannter Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit
Präventionsprinzip 2 „Förderung von Entspannung und Erholung“
Für die Verfahren Autogenes Training und Progressive Relaxation
- staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit einem Gesundheits- oder Sozialbezug
Für die Verfahren Hatha Yoga, Tai Chi und Qigong
- staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss (mit Bezug zu mindestens einer der fachwissenschaftlichen Kompetenzen)
- nicht-formale berufliche Qualifizierung
Für den Schwerpunkt „Förderung gesunden Schlafens“
- staatlich anerkannter Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit
Mit Deiner Qualifizierung musst Du die Mindestkompetenzen durch ein Modulhandbuch, ein Curriculum o.ä. nachweisen. Bei dem Einreichen von Modulhandbüchern wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) häufig ein Begleitschreiben der Ausbildungsinstitution gefordert, mit welchem die Zugehörigkeit der jeweiligen Version des Modulhandbuchs zum Studium bestätigt wird.
Im Handlungsfeld Suchtmittelkonsum benötigst Du folgende Qualifikationen, um Präventionskurse mit Bezuschussung der Krankenkasse anbieten zu können.
Präventionsprinzip 1 „Förderung des Nichtrauchens“
- staatlich anerkannter Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit
Präventionsprinzip 2 „Umgang mit bzw. Reduzierung von Alkohol“
- staatlich anerkannter Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit
Mit Deiner Qualifizierung musst Du die Mindestkompetenzen durch ein Modulhandbuch, ein Curriculum o.ä. nachweisen. Bei dem Einreichen von Modulhandbüchern wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) häufig ein Begleitschreiben der Ausbildungsinstitution gefordert, mit welchem die Zugehörigkeit der jeweiligen Version des Modulhandbuchs zum Studium bestätigt wird.
Dir fehlt die Qualifikation?
Deine Weiterbildung bei PraeVentum
Die Ausbildung Fachtrainer/in für Prävention bzw Präventionstrainer/in richtet sich an alle, die selbstständig Präventionskurse über die Krankenkasse im Handlungsfeld Bewegung anbieten möchten. Sowohl Quereinsteiger als auch Personen mit Vorerfahrung können an der Ausbildung teilnehmen.
Eine fehlende Grundqualifikation nach dem GKV-Leitfaden (z.B. staatlich anerkannte Berufs- oder Studienabschlüsse) sorgen dafür, dass erfahrene Trainer/innen nicht befähigt sind, Präventionskurse über die Krankenkassen abzurechnen. Bei unserer Ausbildung handelt es sich um eine „nichtformale berufliche Qualifizierung mit Abschluss“. Unser Abschluss ermöglicht Dir, Kurse im Handlungsfeld Bewegung mit Zuschuss der Krankenkassen durchzuführen.
Für verschiedene Verfahren ist neben der Grundqualifikation eine Zusatzqualifikation erforderlich. Bei PraeVentum bieten wir Dir ein breites Angebot, um Deine fehlende Zusatzqualifikation zu absolvieren.
Handlungsfeld Bewegung:
- Aquafitness/Wassergymnastik
- Arthroseprävention
- Beckenbodengymnastik/Beckenbodenschule
- Nordic Walking
- Osteoporoseprävention
- Pilates
- Rückenschule
- Sturzprävention
Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement:
- MBSR
Du hast eine Kompetenzprüfung bei der ZPP eingereicht und erfüllst bereits mehr als 60% der geforderten Mindestkompetenzen? Herzlichen Glückwunsch, Du bist Deiner Zertifizierung einen großen Schritt näher gekommen!
Um die fehlenden Stunden oder ECTS Punkte nachzuholen und die Mindestkompetenzen zu vervollständigen, bieten wir Dir bei PraeVentum modulartige Weiterbildungen an. Mit unserer Hilfe kannst Du die erforderlichen Kompetenzen ergänzen und Deine Zertifizierung erfolgreich abzuschließen.