Häufig gestellte Fragen

Professionelle Beratung

Kompetente Hilfestellung in allen Bereichen der Prävention

Wir sind ein Experten-Team aus Sportwissenschaftlern, Psychologen, Ökotrophologen, Physiotherapeuten und Gesundheitswissenschaftlern und stehen Dir mit Rat und Tat zur Seite.

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1. Voraussetzungen zum Anbieten zertifizierter Präventionskurse

Oft erhalten wir die Nachfrage, welche Qualifikationen gefordert werden, um Präventionskurse mit den Krankenkassen abzurechnen. An sich ist die Antwort recht leicht, denn es gibt nur drei Möglichkeiten:

  1. staatlich anerkannter Berufsabschluss
  2. staatlich anerkannter Studienabschluss
  3. nicht-formale berufliche Qualifizierung (mehr Infos)

Mit der jeweiligen Qualifikation musst Du die im GKV Leitfaden Prävention angegebenen Mindestkompetenzen in den fachwissenschaftlichen, fachpraktischen und fachübergreifenden Bereichen erfüllen. Wichtig zu wissen ist, dass nicht jede der drei Möglichkeiten für jedes Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip zutrifft.

Die folgende Auflistung gibt Dir einen Überblick zu den Voraussetzungen an Deine Qualifikation.

Im Handlungsfeld Bewegung benötigst Du folgende Qualifikationen, um Präventionskurse mit Bezuschussung der Krankenkasse anbieten zu können.

Präventionsprinzip 1 „Reduzierung von Bewegungsmangel“

Präventionsprinzip 2 „Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken“


Mit Deiner Qualifizierung musst Du die Mindestkompetenzen durch ein Modulhandbuch, ein Curriculum o.ä. nachweisen. Bei dem Einreichen von Modulhandbüchern wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) häufig ein Begleitschreiben der Ausbildungsinstitution gefordert, mit welchem die Zugehörigkeit der jeweiligen Version des Modulhandbuchs zum Studium bestätigt wird.

Im Handlungsfeld Ernährung benötigst Du folgende Qualifikationen, um Präventionskurse mit Bezuschussung der Krankenkasse anbieten zu können.

Präventionsprinzip 1 „Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung“

  • staatlich anerkannter, ernährungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss 

 

Präventionsprinzip 2 „Vermeidung und Reduzierung von Übergewicht“

  • staatlich anerkannter, ernährungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss 

 

Mit Deiner Qualifizierung musst Du die Mindestkompetenzen durch ein Modulhandbuch, ein Curriculum o.ä. nachweisen. Bei dem Einreichen von Modulhandbüchern wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) häufig ein Begleitschreiben der Ausbildungsinstitution gefordert, mit welchem die Zugehörigkeit der jeweiligen Version des Modulhandbuchs zum Studium bestätigt wird.

Im Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement benötigst Du folgende Qualifikationen, um Präventionskurse mit Bezuschussung der Krankenkasse anbieten zu können.

Präventionsprinzip 1 „Multimodales Stressmanagement“

  • staatlich anerkannter Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit

 

Präventionsprinzip 2 „Förderung von Entspannung und Erholung“

Für die Verfahren Autogenes Training und Progressive Relaxation

  • staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit einem Gesundheits- oder Sozialbezug

 

Für die Verfahren Hatha Yoga, Tai Chi und Qigong

  • staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss (mit Bezug zu mindestens einer der fachwissenschaftlichen Kompetenzen)
  • nicht-formale berufliche Qualifizierung

 

Für den Schwerpunkt „Förderung gesunden Schlafens“

  • staatlich anerkannter Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit

 

Mit Deiner Qualifizierung musst Du die Mindestkompetenzen durch ein Modulhandbuch, ein Curriculum o.ä. nachweisen. Bei dem Einreichen von Modulhandbüchern wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) häufig ein Begleitschreiben der Ausbildungsinstitution gefordert, mit welchem die Zugehörigkeit der jeweiligen Version des Modulhandbuchs zum Studium bestätigt wird.

Im Handlungsfeld Suchtmittelkonsum benötigst Du folgende Qualifikationen, um Präventionskurse mit Bezuschussung der Krankenkasse anbieten zu können.

Präventionsprinzip 1 „Förderung des Nichtrauchens“

  • staatlich anerkannter Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit

 

Präventionsprinzip 2 „Umgang mit bzw. Reduzierung von Alkohol“

  • staatlich anerkannter Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit

 

Mit Deiner Qualifizierung musst Du die Mindestkompetenzen durch ein Modulhandbuch, ein Curriculum o.ä. nachweisen. Bei dem Einreichen von Modulhandbüchern wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) häufig ein Begleitschreiben der Ausbildungsinstitution gefordert, mit welchem die Zugehörigkeit der jeweiligen Version des Modulhandbuchs zum Studium bestätigt wird.

2. Fragen zu unseren Leistungen

Auf jeden Fall! Die Bevölkerung wird durch den aktuellen Wandel sehr für Gesundheit sensibilisiert. Nutze dieses Umdenken für Dein Unternehmen und positioniere Dich im Präventionssektor mit erstklassigen Maßnahmen. Wir bieten Dir die geprüften Maßnahmen für die Bereiche:

Präsenzkurse für 390,00 €/nto. pro Konzept
Online Seminare für 790,00 €/nto. pro Konzept

Du nutzt unsere Konzepte für 3 Jahre. In der Regel werden Präventionsmaßnahmen gegen eine Gebühr von 120,00 – 150,00 € angeboten. Deine Investition in ein Konzept hat sich also schon nach 4-6 Teilnehmern refinanziert.

Selbstverständlich!

Wir lieben es kreativ zu denken und freuen uns über jede Anfrage. Sollte das von Dir gewünschte Thema noch nicht in unserem Portfolio gelistet sein, dann buche Dir gerne ein Beratungsgepräch bei einem unserer Experten. Wir setzen uns mit Dir in Verbindung und finden eine passende Lösung!

Generelle Voraussetzung sind die seit dem 01.01.2021 geltenden Mindeststandards nach dem aktuellen GKV-Leitfaden. Wenn Du Fragen zu den Qualifikationen hast, dann melde Dich gerne bei uns. Wir unterstützen Dich auch bei Deiner Kompetenzprüfung.

Wir arbeiten ganzheitlich. Durch unsere angeschlossene Fortbildungsakademie können wir Dir helfen, fehlende Qualifikationsnachweise zu ergänzen.

Kein Problem. Wir unterstützen Dich auch bei Deinem eigenen Konzept. Gemeinsam schauen wir uns die Nachforderung an und bessern sie bis zur endgültigen Zertifizierung aus.